Die Fraktion der CDU hat eine Pressemitteilung zu den Geschehnissen am Pariser Platz rund um das #refugeecamp herausgegeben, in welcher sie in wesentlichen Teilen die Unwahrheit behauptet.
1. Falsche Aussage zum befriedeten Bezirk
Nicht zu vergessen ist auch, dass der Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor zum befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages gehört. Dort sind Demonstrationen zugelassen, sofern sie nicht die Tätigkeit der Verfassungsorgane stören.
Das ist falsch! Der befriedete Bezirk, auch Bannmeile genannt, wird im “Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes” geregelt und ist in der Anlage dazu konkretisiert. Die Bannmeile um den Deutschen Bundestag umfasst explizit nicht den Pariser Platz auf dem die angemeldete Mahnwache stattfindet.

CC-BY-SA OpenStreetMap via Wikipedia
Worin eine “Beeinträchtigung der Tätigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Fraktionen” durch die Mahnwache der Flüchtlinge liegen sollte ist mir ebenfalls nicht ersichtlich. Es scheint eher ein vorgeschobenes Argument zu sein um ungewollte politische Meinungsäußerungen an einem touristisch und historisch relevanten Ort zu erschweren oder gar zu unterbinden.
2. Falsche Aussage zu Asylbewerberzahlen
Die massiv steigende Zahl von Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, zeigt aber, dass das Asylrecht in Deutschland ganz offensichtlich weitaus humaner ist, als manch einer sich weismachen lässt.
Diese Behauptung lässt sich durch die Statistik nicht belgen und ist falsch. Von 1995 an sank die Zahl der Asylbewerberanträge bei leichten Schwankungen konstant von knapp 170.000 auf 49.000 (2012).

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Diese Informationen waren für mich, ohne weitere Anstrengungen im Netz auffindbar, die CDU-Fraktion in Berlin sollte über die Anschaffung eines Internetanschlusses und eine Schulung ihres Presseteams nachdenken, oder einfach ehrlich sagen, dass sie lieber eine Politik der Gefühle des Stammtisches betreibt und ihr diese Realität mit all ihren Fakten scheißegal ist.
Solltet ihr weiter unwahre Tatsachenbehauptungen finden, bitte gerne in die Kommentare. Vielen Dank.
Dazu empfehlenswerte Links:
- “Noch ein Brief” von Zoqz
- “Berliner Polizei legt das Demonstrationsrecht falsch aus“ Wolfgang Nešković, MdB
- Für Klicktivisten gibts auch eine Petition zur “Duldung der Flüchtlingsproteste am Brandenburger Tor #refugeecamp“
- Blog zu den Protesten #refugeecamp
- Pad zur “Mediensammlung” (Videos, Bilder, Presseberichte, Aufnahmen vor Ort)
- Pad zur Erfassung von Zwischenfällen mit “Behörden”
Update: Die Falschmeldung mit dem befriedeten Bezirk hat die CDU-Fraktion Berlin am 01.11.2012 korrigiert. Jetzt müssten sie nur noch die Asylbewerberschwemmen-Lüge korrigieren.


Im benannten Gesetz steht:
“Die Abgrenzung des befriedeten Bezirks für den Deutschen Bundestag umfasst das Gebiet der Bundeshauptstadt Berlin, das umgrenzt wird durch die Wilhelmstraße bis zur Straße Unter den Linden, die Straße Unter den Linden bis zum Pariser Platz, den Pariser Platz, den Platz des 18. März bis zur Straße des 17. Juni, die Straße des 17. Juni bis zur …” (Anlage (zu § 1 Satz 2))
Es steht dort NICHT: bis zur nördlichen Seite des Pariser Platzes / der Straße UdL / des 17. Juni etc.
Ich denke eher, die Karte ist falsch.
Ich befürchtete zunächst auch die Karte sei falsch.
Aber wie bereits auf Twitter (https://twitter.com/HSB_Forum/status/263706233800908800) besprochen ist der Pariser Platz tatsächlich explizit ausgenommen.
In der Anlage zum “Bannmeilengesetz” heißt es:
“Die Abgrenzung des befriedeten Bezirks für den Deutschen Bundestag umfasst das Gebiet der Bundeshauptstadt Berlin, das **umgrenzt wird durch** [...] die Straße Unter den Linden bis zum Pariser Platz, den Pariser Platz [...] Soweit die genannten Straßen, Plätze und Brücken den befriedeten Bezirk umgrenzen, gehören sie nicht zu dem befriedeten Bezirk.”
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Dies ist offensichtlich die offizielle Website des Bundesministeriums des Inneren:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/OeffentDienstVerwaltung/ohneMarginalspalte/Verfassungsrecht/bundestag.html?nn=296778
zu sehen ist, dass der Pariser Platz und das Brandenburger Tor NICHT zum befriedeten Bezirk des Deutschen Bundestages gehört.
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Wenn man bei der Betrachtung der Asylbewerberzahlen nur die letzten 5 Jahre betrachtet, hat die CDU-Fraktion recht. Es kommt nur auf den Betrachtungswinkel an.
@Silbär
Das ist natürlich richtig, keine Statistik, die nicht in einem begrenzten Ausschnitt etwas anderes aussagt als beim Betrachten der ganzen Zahlenreihe.
Aber daraus eine vorbildliche Asylpolitik abzuleiten ist schon sehr gewagt.
Heribert Prantl fasst unser Asylbewerberschikane-Recht in der SZ gut zusammen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingspolitik-vorsicht-sie-betreten-deutschland-1.1513964